AGB

I.| Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Veranstaltungen, die von der Kerbegemeinschaft Gabsheim e.V. (im Folgenden Veranstalter genannt) veranstaltet werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Erwerber*innen sowie Inhaber*innen von Eintrittskarten und der Kerbegemeinschaft Gabsheim e.V..

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kartenerwerber*innen haben keine Gültigkeit.

II.| Erwerb von Eintrittskarten 

Der Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Kerbegemeinschaft Gabsheim e.V. ist ausschließlich über folgende Wege möglich:

Online-Vorverkauf

Der Online-Vorverkauf von Eintrittskarten ist ausschließlich über die offizielle Website des Vereins www.kggabsheim.de möglich. Unter der Rubrik Veranstaltungen können vor Beginn der Veranstaltung Eintrittskarten über einen auf der Website des Veranstalters verlinkten Ticketshop des Dienstleisters Ticketleo.com erworben werden. Der Kaufbetrag für die bestellten Eintrittskarten inkl. hierin enthaltener Gebühren ist sofort zur Zahlung fällig.

Nach erfolgter Zahlung erhält der Erwerber per E-Mail ein E-Ticket, das direkt ausgedruckt werden kann und zum Eintritt berechtigt. Der Kaufvertrag zwischen Veranstalter und Kartenerwerber kommt erst nach erfolgter Zahlung zustande.

Der Online-Erwerb von Eintrittskarten ist bis zu 1 Stunde zum Veranstaltungsbeginn möglich. Gibt es eine limitierte Anzahl an Tickets, endet der Vorverkauf mit Erreichen der maximal möglichen Anzahl an verkauften Eintrittskarten.

Vor-Ort-Vorverkauf

Ein stationärer Vor-Ort-Vorverkauf wird nicht angeboten.

Abendkasse

Nach Schließen des Vorverkaufs ist der Erwerb von Eintrittskarten ausschließlich an der Abendkasse zum höheren Abendkassenentgelt möglich. Der Eintrittspreis ist grundsätzlich in bar zu zahlen.

Ist die Anzahl an Eintrittskarten limitiert und die Veranstaltung bereits ausverkauft, gibt es keine Abendkasse.

III.| Widerrufs- und Rückgaberechte

Umtausch oder Rückgabe von erworbenen Eintrittskarten sind ausgeschlossen.

Dies gilt auch für im Online-Vorverkauf erworbenen Karten, da im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht besteht, sowie für den Verlust von Eintrittskarten durch den/die Kund*innen. 

Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter sowie eines Ausfalls wird der vollständige Kaufpreis gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarten oder der Zahlungsbestätigung erstattet. Die Rückzahlungen erfolgen im Falle eines Barerwerbs der Eintrittskarten in bar, im Falle der Zahlung per Paypal oder Kreditkarte unbar durch Überweisung auf ein vom Kunden anzugebendes Konto.

IV.| Weiterverkauf von Eintrittskarten

Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ist gestattet, ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt.

V.| Datenschutz

Die Kerbegemeinschaft Gabsheim e.V. wird die vom Kartenerwerber überlassenen Daten vertraulich behandeln. Wir erheben, verarbeiten und verwenden die im Rahmen des Ticketerwerbs erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen. Die Kerbegemeinschaft Gabsheim e.V. ist berechtigt, die überlassenen Daten zur Durchführung der Bestellung an beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. 

VI.| Sonstige Regelungen

Der Zutritt zu Veranstaltungen ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.

  • Für Schäden, die von Besuchern der Veranstaltungen an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsortes verursacht werden, haftet der Verursacher.
  • Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen.
  • Das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, von denen unter Umständen ein Gefährdungspotential ausgehen könnte, ist untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen.
  • Das Vertreiben rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.
  • Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung innerhalb der Ortsgemeinde Gabsheim zu verlegen. Die Eintrittskarten behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit, eine Rücknahme ist ausgeschlossen.